Der Kindergarten wird in der Regel während zwei Jahren besucht. Kinder, welche am Stichtag (30. Juni) das vierte Lebensjahr vollendet haben, sind berechtigt, in einen öffentlichen Kindergarten einzutreten. Der Besuch des Kindergartens ist freiwillig. Ist ein Kind zum Kindergartenbesuch angemeldet, muss es den Kindergarten regelmässig und pünktlich besuchen. Für fremdsprachige Kinder ist das zweite Kindergartenjahr obligatorisch. Die Kindergärten der Gemeinde Vaduz befinden sich dezentral an vier Standorten. Weitere Informationen zum Kindergarteneintritt gibt es auf der Seite des
Schulamtes. Dem
Ferienkalender des Schulamtes können die Ferien, Feirtage und schulfreien Tage entnommen werden. Die Leitung des Kindergartens wird durch Dietmar Fesenmeier, Schulleiter der Primarschulen Vaduz, wahrgenommen.