Friedhofswesen

Erdbestattungen 

Bei Bestattungen auf dem Friedhof Vaduz erbringt die Gemeinde Vaduz folgende Leistungen unentgeltlich:
- Graböffnung und Grabschliessung
- Mithilfe bei der Überführung des Sarges vom Leichenwagen in die Friedhofkapelle
- Aufhebung der Grabstätten nach Beendigung der vorgegebenen Grabesruhe 
Die Kosten für alle anderen Leistungen, für die in der Regel die Dienste eines Bestattungsinstituts in Anspruch genommen werden, sind von den Angehörigen zu tragen:
- Sarg und Einsargen des Leichnams
- Überführung der Leiche vom Sterbeort zum Friedhof oder in das Krematorium
- Kremation und Urne
- Überführung der Urne zum Friedhof
- Sargträger / Urnenträger (Pauschalbeitrag CHF 100.00 pro Gemeindebediensteten)
- Bereitstellung des Grabkreuzes
- Grabdenkmal
- allfälliger Blumenschmuck
- allfällige Exhumierung

Friedhofordnung

Der Friedhof soll als geweihte Ruhestätte der Verstorbenen in würdiger Weise gepflegt werden. Es ist alles zu vermeiden, was die Pietät gegenüber den Toten beeinträchtigen könnte. Die Friedhofordnung soll dazu Weisung und Hilfe anbieten. Sie wird den Angehörigen nach dem Begräbnis zugestellt und kann heruntergeladen oder auch bezogen werden bei:
- Bürgermeisteramt Vaduz
- Pfarramt Vaduz