Leistungen bei Mutterschaft
Werdende Mütter sind durch das
Krankenversicherungsgesetz besonders geschützt. Während der Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt untersteht die Mutter einem Kündigungsschutz. Es müssen ihr bei vollen Leistungen mindestens 20 Wochen Urlaub gewährt werden, wovon 16 Wochen nach der Geburt liegen müssen. Die Geburtshilfe sowie die nötigen Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft und innerhalb von zehn Wochen nach der Geburt gehören zur versicherten Krankenpflege.
Zulagen der Familienausgleichskasse
Die
Familienausgleichskasse (FAK) richtet Kinderzulagen, Geburtszulagen und Alleinerziehendenzulagen aus. Anspruch hat, wer die Voraussetzungen für die Zulagen erfüllt. Familienzulagen sind mittels
Anmeldeformular geltend zu machen. Dieses kann bei der Familienausgleichskasse, bei den Gemeindekassen oder beim Arbeitgeber bezogen werden. Die Anmeldung ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Familienausgleichskasse einzureichen.
Meldung der Geburt
Liechtensteinische Staatsangehörige oder Ausländer mit Wohnsitz in Liechtenstein müssen die Geburt eines Kindes beim Liechtensteinischen
Zivilstandsamt melden. Erst nachdem die Registrierung erfolgt ist, kann beim Zivilstandsamt ein Geburtsschein beantragt werden. Für die Eintragung in den Pass (nur Liechtensteiner Staatsbürger) ist das
Ausländer- und Passamt zuständig.
Das
Landesspital Vaduz meldet die Geburt eines Kindes direkt dem Liechtensteinischen Zivilstandsamt. Jede im Ausland erfolgte Geburt muss von den Eltern persönlich gemeldet werden. Hierzu benötigt das Liechtensteinische Zivilstandsamt ein Original der Geburtsurkunde. Die Geburt wird im Geburtenregister der entsprechenden Gemeinde eingetragen.
Bürgerrecht
Kinder liechtensteinischer Eltern erwerben das liechtensteiner Bürgerrecht, unabhängig davon, ob die Eltern beim Zeitpunkt der Geburt verheiratet sind oder nicht.
Krankenkasse
Damit das Neugeborene den vollen Versicherungsschutz der Krankenkasse geniesst, ist es wichtig, es sofort bei einer Krankenkasse anzumelden. In Liechtenstein sind nachstehende zwei Krankenkassen tätig:
Concordia
Landstrasse 170
9494 Schaan
T +423 / 235 09 09
F +423 / 235 09 10
www.concordia.chFreiwillige Krankenkasse Balzers
Gagoz 75
Postfach 363
9496 Balzers
T +423 / 388 19 90
F +423 / 388 19 91
www.fkb.li