Todesfall
So schmerzhaft der Verlust eines nahestehenden Menschen auch ist, muss bei Eintreten eines Todesfalles vieles organisiert werden. Unsere Zusammenfassung der notwendigen Schritte soll Ihnen in dieser schwierigen Zeit Hilfestellung sein.
Die Ausstellung des Totenscheines erfolgt durch einen herbeigerufenen Arzt.
Für die Vorbereitung der Beerdigung oder Kremation nehmen Sie Kontakt mit
einem Bestattungsinstitut auf.
Beerdigung
Die Beerdigung findet auf dem Friedhof Vaduz statt. Das Pfarramt (wenn kein kirchliches Begräbnis erwünscht ist, das Bestattungsinstitut) meldet den Todesfall dem Werkbetrieb der Gemeinde Vaduz. Mit dem Bestattungsinstitut werden die Termine für die Überführung des Verstorbenen in die Totenkapelle besprochen. Mit dem Pfarramt werden die Termine für Rosenkranzgebete, Abendmessen, Gedächtnismessen, Trauergottesdienst, Urnenbeisetzung im Familienkreis, festgelegt. Ebenso wird der Ablauf und die Gestaltung des Trauergottesdienstes besprochen.
Bekanntmachung
Die Todesmeldung wird durch das Pfarramt (oder durch das Bestattungsinstitut) an die Gemeindekanzlei weitergeleitet. Todesfälle werden in der Regel auch über den Fernsehkanal der Gemeinde bekannt gemacht.
Pfarramt Vaduz
Evangelische Kirche im Fürstentum Liechtenstein
Fürst-Franz-Josef-Strasse 11
9490 Vaduz
T +423 / 232 21 42
F +423 / 232 21 12
E kirche-fl@kirchefl.li
www.kirchefl.li Evangelisch-lutherische Kirche im Fürstentum Liechtenstein
Werkbetrieb
Die Organisation und Vorbereitung der Erdbestattung / Urnenbeisetzung erfolgt über den Werkbetrieb.
T +423 / 239 75 55
Bestattungsinstitute
Kintra Transportanstalt
Bestattungsinstitut
Rietweg 2
9495 Triesen
T +423 / 392 37 33
Marxer
Bestattungsinstitut Anstalt
9492 Eschen
T +423 / 373 12 82
Meldung für die Ausstellung des Todesscheines
Jeder Todesfall eines Liechtensteinischen Landesbürgers oder eines Ausländers mit Wohnsitz in Liechtenstein muss beim
Liechtensteinischen Zivilstandsamt gemeldet werden. Erst nach der Registrierung stellt das Zivilstandsamt den Todesschein aus. Der Todesschein wird für Versicherungen, Banken, AHV, etc. benötigt.
Kostenregelung
Bei Bestattungen auf dem Friedhof Vaduz erbringt die Gemeinde Vaduz folgende Leistungen entschädigungslos:
- Bereitstellung eines Reihengrabes oder eines Urnengrabes
- Graböffnung und Grabschliessung
- Mithilfe bei der Überführung
- Bereitstellung der Sargträger
Die Kosten für alle anderen Leistungen, für die in der Regel die Dienste eines Bestattungsinstituts in Anspruch genommen werden, sind von den Angehörigen zu tragen:
- Überführung des Leichnams ins Krematorium
- Überführung der Urne vom Krematorium zum Friedhof
- Kremation
- Sarg
- Einsargen des Leichnams
- Überführung des Leichnams zum Friedhof
- Blumenschmuck etc
Friedhofordnung
Der Friedhof soll als geweihte Ruhestätte der Verstorbenen in würdiger Weise gepflegt werden. Es ist alles zu vermeiden, was die Pietät gegenüber den Toten beeinträchtigen könnte. Die Friedhofordnung soll dazu Weisung und Hilfe anbieten. Die Friedhofordnung wird nach dem Begräbnis den Angehörigen zugestellt. Sie steht als PDF (untenstehender Link) zur Verfügung und kann beim Bürgermeisteramt Vaduz oder Pfarramt Vaduz bezogen werden.
Friedhofordnung Das Bestattungsinstitut Kintra hat in einem Informationsblatt "Todesfall - was ist zu tun?" die notwendigen Schritte bei einem Todesfall aufgelistet. Dieses kann in elektronischer Form heruntergeladen werden (am Ende dieser Seite) oder bei der Gemeindeverwaltung, Rathaus, Empfang, in Papierform bezogen werden.