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Zuzug / Wegzug

Der Zuzug in die Gemeinde oder der Wegzug aus der Gemeinde ist meldepflichtig. Ihre persönliche An- bzw. Abmeldung nimmt gerne die Abteilung Einwohnerdienste entgegen.

Umzug innerhalb der Gemeinde

Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde muss die Adressänderung bei der Abteilung Einwohnerdienste gemeldet werden.

Umzug in eine andere Gemeinde Liechtensteins

Es muss eine Abmeldung bei der alten und eine Anmeldung bei der neuen Wohngemeinde erfolgen.

Wegzug aus Liechtenstein

Der Wegzug aus Liechtenstein muss bei der alten Wohngemeinde gemeldet werden. Ausländer müssen den Wegzug zusätzlich beim Ausländer- und Passamt melden und die Aufenthaltsbewilligung abgeben.

Aufenthaltsbestimmungen für Staatsbürger aus dem Ausland

Ausländer, die sich länger als drei Monate in Liechtenstein aufhalten möchten, benötigt eine Bewilligung der Fremdenpolizei. Weitere Auskünfte erhalten Sie direkt beim Ausländer- und Passamt (T +423 / 236 61 11).
Weitere Informationen für die Wohnsitznahme in Liechtenstein gibt es unter nachstehenden Links:
Wohnsitznahme mit Erwerbstätigkeit
Wohnsitznahme ohne Erwerbstätigkeit 


09.09.2010Suche startenZur Druckansicht
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