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Offene Jugendarbeit Camäleon

Die offene Jugendarbeit Camäleon bietet den Jugendlichen zwischen 12 und 20 Jahren vielseitige und attraktive Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Das Jugendcafé Camäleon ist ein Begegnungsort für Jugendliche und junge Erwachsene. Ziel ist es, einen Raum zu schaffen, in dem sich Jugendliche ohne Konsumationszwang aufhalten können. Im Jugendcafé können Jugendliche so umfassend wie möglich mitbestimmen und im Betrieb mitarbeiten. Weitere Informationen über das Jugendzentrum finden Sie unter der Homepage des Camäleons.

Vereinigung Liechtensteiner Jugendorganisationen (VLJ)

Alle Gemeinden des Landes bieten professionelle Jugendarbeit bzw. betreute Jugendtreffs an. Die Jugendeinrichtungen der Gemeinde sind über die Vereinigung Liechtensteiner Jugendorganisationen (VLJ) vernetzt.

AHA Tipps und Infos für junge Leute

Das Jugendinformationszentrum aha - Tipps & Infos für junge Leute in Schaan (Bahnhof) steht allen jungen Leuten zur Verfügung. www.aha.li

Kinder- und Jugenddienst 

Der Kinder- und Jugenddienst des Amtes für soziale Dienste gewährleistet den staatlichen Anteil an der Grundversorgung im Kinder- und Jugendbereich. Dieser Bereich unterteilt sich in den Bereich der Jugendhilfe, der Jugendpflege und des Jugendschutzes.

Bewegte Jugend / Förderung der Gemeinde

Schwerpunkt der Aktion "Bewegte Jugend" ist, das Interesse der Jugendlichen an einer sportlichen Betätigung mit finanziellen Beiträgen zu fördern, die jede und jeder Jugendliche persönlich und individuell beanspruchen kann. Kostenrückerstattungen erfolgen für:
- Mitgliederbeiträge von Sportvereinen
- Abonnemente zur Benützung von Sporteinrichtuungen
- Sportkurse und Jugendlager von Jugendvereinen
Die Rückerstattung erfolgt gegen Vorweisung des Originalbeleges am Empfangsschalter des Rathauses und nur an Personen mit Wohnsitz in Vaduz. Es gilt eine Altersgrenze von 20 Jahren. Eine Rückvergütung ist nur für Kosten möglich, die im laufenden Jahr angefallen sind. Wenn sich Kosten aus Einzelbeträgen zusammensetzen, kann eine Kostenrückerstattung nicht geltend gemacht werden. Maximal gelangt pro Person und Jahr ein Betrag von CHF 150.- zur Auszahlung. An die Kosten von Familien-Saisonkarten gewährt die Gemeinde eine Rückvergütung von CHF 150.- pro Kind, maximal CHF 450.-.


09.09.2010Suche startenZur Druckansicht
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