Steuer
Die Gemeindesteuerzuschläge für die Jahre 2008 und 2009 werden bei 150 % belassen. Auf das Steuerjahr 2010 tritt erstmalig die vom Gemeinderat am 18. November 2008 beschlossene Neuregelung des Gemeindesteuerzuschlages in Kraft.
Die Neuregelung sieht vor, dass Anhebungen möglich sind, wenn der Voranschlag eine Unterdeckung aufweist oder wenn sich das Ergebnis der Jahresrechnung im Vergleich zum Vorjahr um 20 % oder mehr verringert.
Wenn sich das Eigenkapital der Gemeinde Vaduz im Vergleich zum Vorjahr um 10 % oder mehr verringert, ist durch die Finanzkommission eine angemessene Erhöhung des Gemeindesteuerzuschlages zu beantragen. Für den Vergleich sind jeweils die letzten zwei abgeschlossenen Rechnungsjahre der Gemeinde massgebend.
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