Beglaubigungen von Unterschriften können beim Fürstlichen Landgericht, Spaniagasse 1 und dem Amt für Justiz durchgeführt werden. Die Gemeinde Vaduz nimmt nur Hausbeglaubigungen vor. Mit dieser Aufgabe wurden die Mitarbeiter der Gemeindepolizei beauftragt.
So genannte Hausbeglaubigungen werden nur in jenen Fällen angeboten, bei denen es den betroffenen Personen aus gesundheitlichen oder körperlichen Gründen nicht möglich ist, persönlich bei einer der zwei oben erwähnten Stellen des Landes vorstellig zu werden.
Hausbeglaubigungen sind während den regulären Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung möglich und eine vorgängige Terminvereinbarung ist vorzunehmen.