Barrierefreiheit
Die Gemeinde Vaduz ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGlG), LGBl. 2022 Nr. 101, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.vaduz.li.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist mit den WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vollständig vereinbar.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.03.2026 auf Grundlage einer von Sitewalk Est. vorgenommenen Bewertung mit dem Tool "Wave", erreichbar unter wave.webaim.org, erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unserer Webseite auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:
Gemeinde Vaduz
Städtle 6
FL-9490 Vaduz
Telefon: +423 237 78 78
E-Mail:
Durchsetzungsverfahren
Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Webseite gestellt. Falls dabei innerhalb der gesetzlich definierten Frist von zwei Monaten keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Stelle beim Amt für Soziale Dienste (Durchsetzungsstelle) wenden. Die Durchsetzungsstelle wird, wenn die Beschwerde berechtigt ist, Handlungsempfehlungen aussprechen und Massnahmen vorschlagen.
Amt für Soziale Dienste
Postplatz 2
9494 Schaan
Letzte Änderung: 27.03.2026
