Parken / Fahrbewilligung / Ordnungsbussen
Parkplätze / Parkkarten
Im Gemeindezentrum und bei den Vaduzer Sportstätten stehen viele Parkplätze zur Verfügung. Die meisten öffentlichen Stellplätze sind kostenpflichtig.
Reservationen und weitere Informationen zur Parkplatzbewirtschaftung sind über folgende Telefonnummer und E-Mailadresse möglich:
Bewilligungen können auch online erstellt werden: www.parkingcard.ch
Parkmöglichkeiten und Kosten
Für kurze Aufenthalte in Vaduz bis maximal drei Stunden können die zentrumsnahen Parkräume «Parkplatz Zentrum», «Parkhaus Zentrum» und «Parkplatz Äule» genutzt werden.
Für längere Standzeiten im Zentrum steht das «Parkhaus Marktplatz» zur Verfügung.
Die Gebühren betragen CHF 1.50 pro Stunde und müssen im Voraus am Parkautomaten entrichtet werden (Barzahlung). Wahlweise können die Parkgebühren auch mittels App bezahlt werden (parkingpay.ch / easypark.com/de / TWINT). Die erste Stunde der Parkzeit ist jeweils kostenlos.
Im «Parkhaus Marktplatz» kann über die App von «Parkingpay.ch» zudem eine Dauerbewilligung für einen oder mehrere Monate gelöst werden. Die Gebühr beträgt CHF 150.00 pro Monat.
Achtung: Es gilt freie Parkplatzwahl. Es besteht keine Garantie auf einen freien Parkplatz.
Ausserhalb des Zentrums stehen weitere Parkmöglichkeiten beim «Rheinpark Stadion Vaduz» ohne beschränkte Parkdauer zur Verfügung. Die Gebühren betragen CHF 0.50 pro Stunde. Die erste Stunde der Parkzeit ist jeweils kostenlos.
Dauerparker können bei der Gemeinde eine Jahresparkkarte gegen Gebühr von CHF 600.00 (CHF 50.00 pro Monat) beantragen.
Fahrbewilligung
Die Fussgängerzone im Vaduzer Städtle darf für den Güterumschlag von Montag bis Samstag jeweils von 06.00 bis 10.00 Uhr bewilligungsfrei befahren werden.
Für das Befahren der Fussgängerzone nach 10.00 Uhr vormittags wird eine Fahrbewilligung benötigt.
Gebühr pro Tag: CHF 10.00 (PKW) / CHF 20.00 (LKW)
Bei Bedarf einer Fahrbewilligung steht die Gemeindepolizei unter oder Telefon +423 237 78 50 zur Verfügung.
Folgende Angaben sind notwendig:
- Autokennzeichen
- Gewünschtes Datum
- Fahrzeugart (PKW oder LKW),
- Lieferadresse oder Begründung für die benötigte Bewilligung
- Name oder Firma (Bewilligungsinhaber)
Öffentliche Ladestationen
Die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität wird kontinuierlich von den Liechtensteinischen Kraftwerken (LKW) ausgebaut.
Ordnungsbusse
Zur Begleichung einer Ordnungsbusse der Gemeindepolizei Vaduz sind folgende Angaben notwendig:
- IBAN: CH47 0900 0000 9000 1399 4
- Kontoinhaber: Gemeinde Vaduz - Abtl. Verkehrspolizei, Städtle 6, 9490 Vaduz
- Kontonummer: 90-1399-4
- BIC: POFICHBEXXX
Bei Rückfragen oder Einsprachen betreffend Ordnungsbussen steht die Gemeindepolizei Vaduz unter oder Telefon +423 237 78 50 zur Verfügung.