Recht und Kanzlei
Die Abteilung Recht und Kanzlei ist die zentrale Anlauf- und Beratungsstelle in der Gemeindeverwaltung. Sie wird vom Bereichsleiter Kanzlei geleitet. Sie ist für die rechtliche Beratung des Bürgermeisters und der Gemeindeverwaltung, die Prüfung und Neufassung von Reglementen sowie für verschiedene Anliegen von Unternehmen und der Bevölkerung im Bereich Grundstücksgeschäfte und Einbürgerungen zuständig.
Sie prüft Berichte und Anträge sowie Vernehmlassungen der Regierung und bereitet zusammen mit den jeweiligen Abteilungen Stellungnahmen dazu vor. Die Kanzlei ist federführend für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen zuständig. Sie organisiert und protokolliert die Gemeinderatssitzungen und erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für den Bürgermeister und den Gemeinderat. Die Mitarbeitenden sind mit der Leitung von und Mitwirkung bei Projekten betraut sowie mit der Koordination von externen Berater/innen und Anlaufstellen.
