Vadoz macht fit
Mit der Aktion „Vadoz macht fit“ unterstützt die Gemeinde die Einwohnerinnen und Einwohner mit finanziellen Beiträgen für körperliche Aktivitäten.
Voraussetzungen und Richtlinien
- Unterstützt werden ausschliesslich Dienstleistungen von Anbietern mit Sitz in Liechtenstein. Zudem muss das Angebot selbst in Liechtenstein stattfinden. Dazu zählen beispielsweise Beiträge für Saisonkarten, Saisonabonnemente oder Mitgliederbeiträge für Fitnessstudios, Sportvereine sowie Bewegungs- und Sportkurse.
- Belege, Abonnemente oder Rechnungen müssen den Namen der bezugsberechtigten Person enthalten.
- Bezugsberechtigt sind Personen ab 3 Jahren, welche die sportliche Tätigkeit selbst ausüben können und ihren Wohnsitz in Vaduz haben.
- Pro Person ist nur eine Auszahlung/Vergütung pro Jahr im Höchstbetrag von CHF 150.00 möglich. Es besteht die Möglichkeit, mehrere Belege gesammelt einzureichen.
- Rückerstattet werden Kosten aus dem laufenden Jahr, wobei das Rechnungsdatum ausschlaggebend ist. Kosten aus dem Vorjahr müssen bis spätestens 15. Januar des Folgejahres eingereicht werden.
- Für Kinder unter 16 Jahren erfolgt die Auszahlung auf ein Konto des/r Erziehungsberechtigten.
- Auszahlungen erfolgen ausschliesslich auf liechtensteinische oder Schweizer Bankkonten.
- Barauszahlungen sind nicht möglich sowie auch keine Auszahlungen auf Gemeinschaftskonten.
- Die Auszahlung erfolgt jeweils spätestens bis Ende des Folgemonats.
Downloads
Vadoz macht fit
Provisorische Berechnung
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