Aufhebung des absoluten Feuerverbotes im Freien
Aufgrund der in den letzten Tagen gefallenen Niederschläge kann das absolute Feuerverbot im Freien in Liechtenstein per sofort aufgehoben werden. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt hingegen bis auf Weiteres bestehen.
Die gefallenen Niederschläge lassen die Aufhebung des absoluten Feuerverbotes im Freien zu. Deshalb hat die Regierung auf Antrag des Amtes für Bevölkerungsschutz entschieden, das am 8. Juli 2026 erlassene absolute Feuerverbot per sofort aufzuheben.
Da aufgrund der ausserordentlichen Trockenheit für eine Entspannung der Waldbrandgefahr ergiebigere Regenmengen erforderlich sind, bleibt das am 24. Juni 2026 erlassene Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe weiterhin bestehen. Es herrscht weiterhin eine grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). Über eine Aufhebung dieses Verbotes kann erst nach weiteren, grösseren Niederschlägen befunden werden. Das Entzünden von offenem Feuer und das Rauchen im Wald und in Waldesnähe bleibt damit weiterhin bis auf Widerruf verboten. Grillstellen, auch fest eingerichtete, im Wald und in Waldesnähe (Abstand mindestens 50 Meter) dürfen nicht benützt werden. Raucherwaren und glimmende Gegenstände dürfen nicht weggeworfen werden.
Informationen zur Waldbrandgefahr in Liechtenstein
- Aktuelle Gefahrenlage: www.waldbrandgefahr.ch
- Aktuelle Massnahmen: www.waldbrandgefahr.ch/de/aktuelle-massnahmen
- www.alert.swiss
- www.naturgefahren.ch
- MeteoSwiss App
Kontakt
Amt für Bevölkerungsschutz
Stephan Wohlwend
T +423 236 64 04
