Japankäfer in Liechtenstein nachgewiesen
In Liechtenstein und im angrenzenden Raum Buchs hat sich der Japankäfer ausgebreitet. Der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) hat Liechtenstein und den Kanton St. Gallen damit beauftragt, die Ausbreitung des Käfers zu bekämpfen. Liechtenstein und der Kanton St. Gallen verfügen deshalb lokale Einschränkungen.
Weshalb ist die Ausbreitung des Japankäfers ein Problem?
Der gebietsfremde Japankäfer kann grosse Schäden an Pflanzen, Bäumen, Grünflächen, Reben sowie landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen anrichten. Oft bleiben nur die Gerippe der Blätter zurück, die Pflanze wird stark geschwächt oder stirbt sogar ab. Die Larven des Käfers schädigen Wiesen und Rasenflächen, indem sie die Graswurzeln fressen. Das führt dazu, dass die Pflanzen absterben und der Rasen braun wird. Der Japankäfer ist in der Schweiz und in Liechtenstein melde- und bekämpfungspflichtig.
Wo wurde der Japankäfer nachgewiesen?
Der Befallsherd betrifft einen erheblichen Teil der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Schaan sowie Vaduz. Weiters sind kleinere Flächen der Gemeinden Eschen-Nendeln und Gamprin-Bendern innerhalb des Befallsherdes betroffen.
Die Pufferzone betrifft alle Gemeinden Liechtensteins.
Auf der interaktiven Karte des Geodatenportals sind der Befallsherd und die Pufferzone entsprechend eingefärbt: Geodatenportal der Liechtensteinischen Landesverwaltung
Welche Massnahmen gelten wo und für wen?
Im Umkreis von einem Kilometer um einen Käferfundort (Befallsherd) gelten ab sofort folgende Regeln:
- Grünflächen nicht bewässern: Grünflächen wie Rasen, Wiesen und Weiden (auch in Park- und Sportanlagen) dürfen bis Ende September 2026 nicht bewässert werden. Ausgenommen vom Verbot sind Blumen- und Gemüsebeete sowie Topfpflanzen.
- Schnittgut richtig entsorgen: Schnittgut (z. B. von Bäumen, Sträuchern oder Rasenflächen) darf bis Ende September 2026 ausschliesslich zur Verwertungsanlage VfA Buchs gebracht werden.
- Pflanzen nicht transportieren: Pflanzen mit Wurzelballen oder in Töpfen dürfen nicht aus dem Befallsgebiet hinausgebracht werden. Diese Regel gilt vorerst unbefristet.
In den Pufferzonen (Umkreis ab einem bis sechs Kilometer um einen Käferfundort) gelten folgende Regeln:
- Schnittgut richtig entsorgen: Der Transport von Schnittgut aus der Pufferzone hinaus ist bis zum 30. September 2026 verboten. Der Transport innerhalb der Pufferzone oder in den Befallsherd zur Verwertungsanlage VfA Buchs ist erlaubt. Das Herausführen von Baumstämmen und hinreichend trockenem Heu sowie von Siloballen und Maissilage aus der Pufferzone ist nicht von den Einschränkungen betroffen.
- Pflanzen nicht transportieren: Pflanzen mit Wurzelballen oder in Töpfen dürfen ab dem 1. Juni 2027 (und danach unbefristet) nicht aus der Pufferzone hinausgebracht werden.
Diese Massnahmen betreffen alle weiteren Gemeinden Liechtensteins, also Balzers, Mauren-Schaanwald, Planken, Ruggell, Schellenberg, Triesen und Triesenberg.
Für die Gartenbaubetriebe und die Bauwirtschaft gelten folgende zusätzlichen Einschränkungen:
- Gartenbau: Im Befallsherd produzierter Rollrasen darf den Befallsherd nicht verlassen. Pflanzen mit Wurzelballen oder in Töpfen sowie Ziergräser dürfen nicht aus dem Befallsherd transportiert werden, ohne sicherzustellen, dass keine Larven vorhanden sind.
- Bauwirtschaft: Oberflächenschichten bis zu 30 cm dürfen nicht aus dem Befallsherd transportiert werden.
Alle Massnahmen wurden vom Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD) genehmigt und haben zum Ziel, langfristigen Schaden in der Landwirtschaft sowie in öffentlichen und privaten Gärten zu verhindern. Die vollständige Massnahmenliste ist ab 20. August 2026 in der Allgemeinverfügung des Amts für Wald, Natur und Landwirtschaft ersichtlich.
Weitere Informationen sind unter regierung.li/japankaefer abrufbar.
Flyer "Betroffenes Gebiet"
Flyer "Befallsherd"
