Anträge für Prämienverbilligung
Wer die Prämienverbilligung für das laufende Jahr noch nutzen möchte, muss den Antrag bis spätestens 31. Oktober 2026 beim Amt für Soziale Dienste einreichen. Verspätet eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Für die Prämienverbilligung ist das Amt für Soziale Dienste zuständig. Der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden; zudem ist für jede anspruchsberechtigte Person ein eigener Antrag erforderlich.
Antrag online einreichen
Das Onlineformular ist auf der Website www.llv.li über den Suchbegriff «Prämienverbilligung in der Krankenversicherung» abrufbar. Das Amt für Soziale Dienste ruft die Bevölkerung vor der Eingabefrist letztmalig zur Antragsstellung auf.
Hilfe bei der Antragstellung
Versicherte, die Hilfe beim Ausfüllen des Onlineformulars benötigen, können sich an das Amt für Soziale Dienste wenden. Die Beratung erfolgt telefonisch oder nach Vereinbarung persönlich in den Räumen des Amtes für Soziale Dienste im Postgebäude in Schaan. Persönliche Beratungstermine sind bis Freitag, 30. Oktober 2026, möglich.
Der Bereich Prämienverbilligung ist telefonisch unter +423 236 72 62 sowie +423 260 13 36 oder per E-Mail an erreichbar.
